Kann ein Patient nur mit einem höherwertigen und damit teureren Hörgerät eine sachgerechte Versorgung erfahren, muss die Krankenkasse die Kosten voll übernehmen.
Dies hat das hessische Sozialgericht entschieden : AZ L8 KR352/11
Kann ein Patient nur mit einem höherwertigen und damit teureren Hörgerät eine sachgerechte Versorgung erfahren, muss die Krankenkasse die Kosten voll übernehmen.
Dies hat das hessische Sozialgericht entschieden : AZ L8 KR352/11