Für die Grippesaison 2014⁄15 haben sich die Empfehlungen der ständigen Impfkommission ( STIKO ) nicht geändert.
Die Kosten für die Impfung werden von den Krankenkassen übernommen bei :
- Kindern,Jugendlichen und Erwachsenen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge eines Grundleidens.
- Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel.
- Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
- Personen die selber Infektionsquelle sein können für von ihnen betreute Risikopersonen.